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Anzahl gefundene Artikel: 3

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
06.03.1992 Biel
VB-Chörli Biel
VPOD Biel
VPOD Biel VB

Statuten
VB-Chörli Biel
Volltext

Statuten Jodler-Chörli Verkehrsbetriebe Biel. Art. 1 Zur Pflege der Jodel- und Quartettlieder und zur Hebung des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens, besteht ein Verein mit dem Namen: Jodlerchörli Verkehrsbetriebe Biel. Art. 2 Das Jodlerchörli VB Biel, besteht aus Aktiv-, Passiv-, Frei- und Ehrenmitgliedern. Die Ernennung zu Frei- und Ehrenmitgliedern bestimmt die Generalversammlung. Art. 3 Als Aktivmitglieder haben Zutritt: Sängerinnen und Sänger, welche die erforderlichen musikalischen Fähigkeiten besitzen. Sie haben in allen Vereinsangelegenheiten beratendes und entscheidendes Stimmrecht und sind verpflichtet, alle ordentlichen und ausserordentlichen Generalversammlungen, Versammlungen, Gesangsübungen und Anlässe gewissenhaft und pünktlich zu besuchen. Bei neu eintretenden Mitgliedern hat der Dirigent die gesanglichen Fähigkeiten zu prüfen. (...).

VB-Chörli Biel > Statuten 1992-03-06.doc.

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06.08.1971 Biel
VB-Chörli Biel
VPOD Biel
VPOD Gruppe VB

Statuten
VB-Chörli Biel
Volltext

Statuten Verkehrsbetriebe Jodler-Chörli Biel. Art. 1 Zur Pflege der Jodel- und Quartettlieder und zur Hebung des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens, besteht ein Verein mit dem Namen: VB Jodlerchörli, Biel. Art.2
Das VB-Jodlerchörli  Biel besteht aus Aktiv-, Passiv-, Frei- und Ehrenmitgliedern. Die Ernennung zu Frei- und Ehrenmitgliedern bestimmt die Generalversammlung. Art. 3 Als Aktivmitglieder haben Zutritt: Sänger, welche die erforderlichen musikalischen Fähigkeiten besitzen. Sie haben in allen Vereinsangelegenheiten beratendes und entscheidendes Stimmrecht und sind verpflichtet, alle ordentlichen und ausserordentlichen Generalversammlungen, Versammlungen, Gesangsübungen und Anlässe gewissenhaft und pünktlich zu besuchen. Bei neu eintretenden Mitgliedern hat der Dirigent die gasanglichen Fähigkeiten zu prüfen. Aktivmitglieder, die aus besonderen Gründen innerhalb der Stadtverwaltung versetzt werden, können weiterhin dem Verein angehören. In Ausnahmefällen können auch Sänger in den Verein aufgenommen werden, die nicht in unserem Betrieb tätig sind. (...).

 

VB-Chörli Biel > Stauten 1971-08-06.doc.

 

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24.08.1962 Biel
VB-Chörli Biel
VPOD Biel
VPOD Gruppe VB

Statuten
VB-Chörli Biel
Volltext

Statuten Personal-Chor Verkehrsbetriebe Biel. Art. 1. Zur Pflege des Gesanges und zur Hebung des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens besteht ein Verein mit dem Namen: „VB-Chörli Biel“. Art. 2. Das „VB-Chörli“ besteht aus Aktiv-, Passiv-, Frei- und Ehrenmitgliedern. Die Aktivmitglieder müssen gewerkschaftlich organisiert sein. Die Ernennung zu Frei- und Ehrenmitgliedern bestimmt die Generalversammlung. Art. 3. Der Verein stellt sich in den Dienst der Gruppe Verkehrsbetriebe und der Sektion des VPOD Biel. (...). Biel, den 24. August 1962.
Präsident: Paul Heger,  Aktuar: Walter Siegenthaler. Präsident der Gruppe VB Biel: Xaver Schuler.

 

VB-Chörli Biel > Statuten 1962-08-24.doc.

 

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